Achtung – Erhöhte Waldbrandgefahr!

Aufgrund der aktuellen Witterung besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr in unserer Region. Schon ein kleiner Funke kann verheerende Folgen haben!

Verhaltensregeln im Überblick:

🚫 Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe!

🚫 Nicht rauchen – auch nicht auf Waldwegen!

🚫 Keine Zigaretten aus dem Auto werfen!

🚫 Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen! (Hitzestau!)

🚫 Zufahrtswege für Feuerwehr freihalten!

🚫 Verdächtige Rauchentwicklung sofort der Feuerwehr unter der 112 melden!

Unsere Natur ist wertvoll – eure Vorsicht schützt sie!

VERORDNUNGSBLATT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BH MISTELBACH

Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hat am 20. April 2026 aufgrund des § 41 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, verordnet:

§ 1: Im Verwaltungsbezirk Mistelbach sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Nähere Informationen siehe Verordnungsplatt

https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/BHMI_Waldbrand_VO_2026.pdf