
Aufgrund der aktuellen Witterung besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr in unserer Region. Schon ein kleiner Funke kann verheerende Folgen haben!
Verhaltensregeln im Überblick:
Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe!
Nicht rauchen – auch nicht auf Waldwegen!
Keine Zigaretten aus dem Auto werfen!
Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen! (Hitzestau!)
Zufahrtswege für Feuerwehr freihalten!
Verdächtige Rauchentwicklung sofort der Feuerwehr unter der 112 melden!
Unsere Natur ist wertvoll – eure Vorsicht schützt sie!
VERORDNUNGSBLATT DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT BH MISTELBACH
Die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach hat am 20. April 2026 aufgrund des § 41 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, verordnet:
§ 1: Im Verwaltungsbezirk Mistelbach sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Nähere Informationen siehe Verordnungsplatt
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/BHMI_Waldbrand_VO_2026.pdf
